AGB

Verkaufsbedingungen der ProOptima GmbH  im Unternehmensverkehr

Stand November 2014

§ 1 Geltungsbereich
(1) Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe der ProOptima GmbH im Unternehmensverkehr. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Die ProOptima GmbH arbeitet ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinerseits auf der Basis eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen arbeitet. In diesem Falle gelten im Falle der Übereinstimmung die übereinstimmenden Geschäftsbedingungen beider Parteien, im Falle der Divergenz anstelle der abweichenden Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle dessen, dass nur eine Partei eine Regelung zu einem Thema in ihren AGB geregelt hat, wird diese Vertragsbestandteil.

(3) Für den Umfang und die Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen ist – soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind – ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der ProOptima GmbH maßgebend.

§ 2 Leistungen und Vertragsschluss
(1) Die Leistungsbeschreibung der von der ProOptima GmbH angebotenen Produkte ist freibleibend und dient als Grundlage für ein konkretes Angebot (Bestellung) des Kunden an die ProOptima GmbH zum Abschluss eines Vertrags. Der Kunde bleibt an sein Angebot vierzehn Tage gebunden. Wenn der Kunde bei der der ProOptima GmbH eine Bestellung aufgibt, schickt die ProOptima GmbH dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der jeweiligen Bestellung bei der ProOptima GmbH bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei der ProOptima GmbH eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung mit einer zweiten E-Mail (Annahmebestätigung) bestätigt wird.

(2) Menge, Qualität und die Eigenschaften der Ware sind aus der Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung selbst oder unter Bezugnahme von Waren und Preislisten ersichtlich.

(3) Muster oder Angaben (wie Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen etc.) zeigen die Qualität der Ware so gut wie möglich. Bei Abweichungen zur Auftragsbestätigung ist immer die Leistungsbeschreibungen der ProOptima GmbH maßgeblich.

(4) Vereinbarungen über Mengen oder Qualitätsangaben, die von den Leistungsbeschreibungen der Waren oder Leistungen abweichen, sind erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform (§ 126a BGB) bestätigt wurden. Gleiches gilt für Angaben von Lieferanten und Mitarbeiter der ProOptima GmbH.

(5) Angaben zur Beschaffenheit der Waren und Leistungen sind keine Garantien. Garantien müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

(6) Leistungsbeschreibung, Verarbeitungs- und Lagerhinweise für die Ware ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der ProOptima GmbH.

§ 3 Lieferung
(1) Die Lieferzeit beträgt im Regelfall 2 bis 5 Werktage bei einem Standard-Versand und 1 bis 2 Werktage bei einem Express-Versand ab Zahlungseingang. Auf etwaige abweichende Lieferzeiten wird auf der jeweiligen Produktseite hingewiesen. Bis zu dem Eingang dieser Zahlung besteht seitens der ProOptima GmbH das Recht, die Lieferung zu verweigern.

(2) Die Lieferung durch die ProOptima GmbH erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die ProOptima GmbH selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und ProOptima GmbH die fehlende Verfügbarkeit der Ware bzw. einzelner Bestandteile, die zu ihrer Herstellung erforderlich sind, nicht zu vertreten hat. In diesem Fall hat der Kunde das Recht den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall wird die ProOptima GmbH den etwaigen gezahlten Kaufpreis zurückerstatten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur nach Fristsetzung verlangen.

(3) Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, nicht von der ProOptima GmbH zu vertretender Umstände ist die ProOptima GmbH berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Monaten über die vereinbarte Lieferfrist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.

(4) Ist nichts anderes vereinbart, so erfolgt die Lieferung dadurch, dass die Ware dem Kunden ex Works bereitgestellt wird. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

(5) Falls die ProOptima GmbH nicht rechtzeitig liefert, muss der Kunde der ProOptima GmbH eine schriftliche Nachfrist setzen. Nach dem fruchtlosen Ablauf dieser Frist darf der Kunde Schadenersatz anstelle der Leistung verlangen und von dem Vertrag zurücktreten.

(6) Die Lieferkosten für den Standard-Versand innerhalb Deutschlands beinhalten die Kommissionierung, die Verpackung und der Versand und betragen Euro 15,00. Die Lieferkosten für den Express-Versand innerhalb Deutschlands beinhalten die Kommissionierung, die Verpackung und der Versand und betragen Euro 39,00. Die ProOptima GmbH liefert auch auf Anfrage in das europäische Ausland, wobei die Lieferkosten im Einzelfall nach Aufwand und in Abhängigkeit des Gewichts der Ware berechnet werden.

§ 4 Gefahrübergang, Entgegennahme
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, sobald die Ware einem Spediteur, einem Frachtführer der Bahn, der Post oder dem Kunden übergeben oder zur Abholung bereitgestellt worden ist.

(2) Die Möglichkeit zur Teillieferung bleibt ausdrücklich vorbehalten, wenn dem Kunden nach dem Vertragszweck eine Teillieferung zumutbar ist.

§ 5 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtkostenversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Produktpreise beinhalten grundsätzlich keine Versand- oder Versicherungskosten. Zölle, Ein- und Ausfuhrgebühren etc. sind ebenfalls von dem Kunden zu tragen.

(2) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die von der ProOptima GmbH. unbestritten oder rechtlich anerkannt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden, die aufgrund seiner Gewährleistungsansprüche bestehen könnten. In diesem Fall gilt das Gesetz.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Kunden über. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.

(2) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die ProOptima GmbH teilt dem Kunden etwas anderes mit.

(3) Der Kunde hat die Verpflichtung, die Vorbehaltsware unentgeltlich zu verwahren und sie auf eigene Kosten im ordnungsgemäßen Zustand zu halten und gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind sofort anzuzeigen.

(4) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware an die ProOptima GmbH ab, maximal aber 110% der jeweils offenen Forderung.

(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die ProOptima GmbH zu benachrichtigen, damit die ProOptima GmbH Klage gem. § 771 ZPO erheben kann.

(6) Die ProOptima GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die der ProOptima GmbH zustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der ProOptima GmbH.

§ 7 Mängelgewährleistung
(1) Der Kunde muss die Ware unverzüglich nach Erhalt auf wesentliche Mängel und Vollständigkeit untersuchen und etwaige Rügen der ProOptima GmbH gegenüber erklären.

(2) Im Falle der Geltendmachung von Mängeln steht der ProOptima GmbH zunächst das Recht zu, eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen binnen angemessener Frist zu unternehmen. Nach Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach seiner Wahl den Preis zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.

(3) Bei unerheblichen Mängeln ist das Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.

(4) Das Recht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist auch ausgeschlossen, falls der Mangel durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware infolge gewöhnlicher Alterungsprozesse verursacht wird, wie z.B. Verschleiß und Abnutzung.

(5) Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel durch die ProOptima GmbH zu vertreten ist, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Kunde ohne Zustimmung der ProOptima GmbH gelieferte Waren, anders als von der ProOptima GmbH vorgegeben, gelagert, die Waren in anderen als den von der ProOptima GmbH vorgegeben Pflegehinweise gepflegt oder behandelt wurden oder die Waren zu einem anderen als dem vom Kunden mitgeteilten Zweck verwendet wurden.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche, sofern die ProOptima GmbH kein vorsätzliches, grob fährlässiges Verhalten vorwerfbar ist oder Ansprüche aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit betroffen sind oder eine Garantiezusage betroffen ist und/oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

§ 8 Schutzrechte
Sollte der Liefergegenstand ein in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits erteiltes Schutzrecht verletzen, wird die ProOptima GmbH zunächst dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich oder schlägt die angemessene Anzahl von Nachbesserungen fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Im Falle der Inanspruchnahme durch einen Dritten hat der Kunde die ProOptima GmbH unverzüglich hiervon zu unterrichten. Der Kunde wird die ProOptima GmbH in dem ihm zumutbaren Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützen. Die Haftung für solche Mängel besteht nur dann, die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

§ 9 Geheimhaltung
(1) Beide Seiten verpflichten sich, über alle ihr im Rahmen der Tätigkeit für die jeweils andere Partei zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Partei strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, d. h. auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern der Parteien, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen dient. Sofern die Parteien die Geltung einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung vereinbart haben, geht deren Inhalt dem Inhalt der in diesem Absatz niedergelegten Regelung vor.

(2) In Zweifelsfällen ist jede Partei verpflichtet, die jeweils andere vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.

(3) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche Tatsachen, die nachweislich offenkundig sind oder zum bekannten Stand der Technik gehören oder der jeweiligen Partei schon vor der Bekanntgabe durch den Kunden zur Kenntnis gelangt waren oder nach der Bekanntgabe durch den Kunden nochmals durch Dritte, die keiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der ProOptima GmbH unterlagen, mitgeteilt worden sind.

§ 10 Datenschutz
Der Kunde ist über Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Aufträgen erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausführlich unterrichtet worden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Er hat jederzeit das Recht, Auskunft über Inhalt und Umfang der von ihm gespeicherten Daten zu verlangen. Der Kunde hat nach dem Verjähren aller aus dem Vertragsverhältnis stammenden Ansprüche jederzeit das Recht, die Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen.

§ 11 Weitere Bestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages und der Ergänzungsvereinbarungen im Übrigen dadurch nicht berührt werden.

(2) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von CISG.

(3) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Mainz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Zuletzt angesehen